Artikel 1 Allgemeines 1.1: Für die Zwecke der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Megawatt Projects B.V.: Megawatt Projects B.V. mit Sitz in Echt und eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 94399212; Kunde: derjenige, der Megawatt Projects B.V. einen Auftrag zur Beratung und/oder zur Bearbeitung eines Förderantrags und/oder zur Installation von Solarmodulen und/oder Wechselrichtern erteilt; PV-Anlage: ein System, das aus einer Reihe von Solarmodulen, Wechselrichter(n), Batteriespeichersystemen und Zubehör besteht. Installation: die tatsächliche Bereitstellung und Installation der PV-Anlage an dem vom Kunden angegebenen Standort. Vereinbarung(en):
Jeder Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden, jede Änderung oder Ergänzung dazu sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und Ausführung eines solchen Vertrags. Subvention: SDE-Subvention oder Stimulering Duurzame Energieproductie, die Megawatt Projects B.V. für den Kunden im Zusammenhang mit dem Kauf der PV-Anlage zu erhalten versucht. 1.2: Jede Lieferung von Waren/Dienstleistungen unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
A rtikel 2 Anwendbarkeit dieser Bedingungen 2.1: Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse, bei denen die Megawatt Projects B.V. als Verkäufer, Lieferant von Waren oder Dienstleister auftritt. Die Anwendbarkeit der vom Kunden verwendeten allgemeinen Bedingungen wird hiermit ausdrücklich abgelehnt.
A rtikel 3 Angebote und Zustandekommen des Vertrags 3.1: Nach der Besichtigung des vom Kunden angegebenen Standorts durch die Megawatt Projects B.V. und den sich daraus ergebenden Beobachtungen der Megawatt Projects B.V. sowie den vom Kunden erhaltenen Informationen erstellt die Megawatt Projects B.V. ein Angebot über die Kosten für (i) die Beantragung der Förderung bei den zuständigen Behörden, falls gewünscht, (ii) die Lieferung der PV-Anlage und (iii) die Installation. Die von Megawatt Projects B.V. erstellten Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage lang gültig. 3.2: Alle Daten, Annahmen, Schätzungen, Ertragsberechnungen, Amortisationszeiten, Subventionsbeträge und alle anderen Faktoren, die der Entscheidung des Kunden für den Abschluss des Vertrages zugrunde liegen, unabhängig davon, ob sie der Megawatt Projects B.V. bekannt sind oder nicht, gehen auf das Risiko des Kunden. 3.3: Die in einem Angebot genannten Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne Mehrwertsteuer. 3.4: Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde das von der Megawatt Projects B.V. in zweifacher Ausfertigung erstellte Angebot schriftlich unterzeichnet und an die Megawatt Projects B.V. zurücksendet. 3.5: Durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Mit der Annahme des Angebots garantiert der Kunde, dass die Konstruktion der Immobilie für die Installation des Kaufgegenstands geeignet ist. Wenn der Kunde dies nicht garantieren kann, ist es möglich, gegen zusätzliche Kosten eine Inspektion durch einen Dritten durchführen zu lassen.
Darüber hinaus garantiert der Kunde durch die Annahme des Angebots, dass eine Baugenehmigung und/oder eine sonstige Mitwirkung oder Zustimmung Dritter (einschließlich einer Eigentümergemeinschaft oder einer Gemeinschaft, zu der der Kunde und/oder die Immobilie oder das Wohnungsrecht gehören) für die Installation der gekauften Immobilie eingeholt wurde oder nicht erforderlich ist.
„3.6: Die Megawatt Projects B.V. haftet nicht für Schäden, die durch Fehler in den gelieferten Ertragsberechnungen, der geschätzten Amortisationsdauer, den Erwartungen in Bezug auf Steuerregelungen oder Subventionen und anderen Faktoren, die bei den Überlegungen des Kunden eine Rolle spielen, verursacht werden, es sei denn, diese Informationen werden ausdrücklich garantiert.
Alle zusätzlichen Kosten, die in der Zukunft entstehen können, wie z.B. erhöhte (Energie-)Steuern oder Netzmanagementkosten, gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden, auch wenn die Megawatt Projects B.V. diese Kosten hätte vorhersehen können. 3.7: Die Megawatt Projects B.V. behält sich das Recht vor, die Installationsarbeiten an einen Dritten zu vergeben.
A rtikel 4 Gewährung eines Zuschusses 4.1: Wenn der Kunde einen Zuschuss beantragen möchte, kann er die Megawatt Projects B.V. mit Hilfe des dafür vorgesehenen Formulars dazu ermächtigen.
Der Antrag auf Subvention wird in diesem Fall von der Megawatt Projects B.V. im Namen des Kunden völlig unabhängig bearbeitet. 4.2: Die Gewährung der Subvention hängt von Faktoren ab, auf die die Megawatt Projects B.V. keinen Einfluss hat. 4.3: Die Megawatt Projects B.V. kann keine Frist angeben, innerhalb derer eine endgültige Information über die Subvention zu erwarten ist.
Wenn die Megawatt Projects B.V. eine Frist angegeben hat, ist diese immer als Richtwert zu betrachten. 4.4: Wenn die Megawatt Projects B.V. eine endgültige Antwort auf den Subventionsantrag erhalten hat, wird sie den Kunden unverzüglich schriftlich darüber informieren. Die Ablehnung des Subventionsantrags kann für den Kunden ein Grund sein, den Vertrag in Form einer Vertragsauflösung aufzugeben.
Der Kunde muss der Megawatt Projects B.V. innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der vorgenannten Mitteilung schriftlich mitteilen, wenn er den Vertrag auflösen möchte. Die Auflösung kann in diesem Fall kostenlos erfolgen. Megawatt Projects B.V. wird in diesem Fall die erste Anzahlung zurückerstatten.
Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag endgültig. 4.5: Wird ein Zuschuss gewährt, muss sich der Kunde selbst mit der Bewilligungsbehörde in Verbindung setzen, wenn es um die Zahlung des Zuschusses und andere praktische Fragen geht. Die Megawatt Projects B.V. kann keine Verantwortung und/oder Haftung dafür übernehmen, ob die Subvention ausgezahlt wird oder nicht.
A rtikel 5 Ausführung des Vertrages und Installation 5.1: Die Megawatt Projects B.V. wird bei der Ausführung des Vertrages die Sorgfalt eines guten Unternehmers walten lassen. 5.2: Der Kunde sorgt dafür, dass alle Daten, die die Megawatt Projects B.V. als notwendig angibt oder von denen der Kunde vernünftigerweise annehmen muss, dass sie notwendig sind, der Megawatt Projects B.V. korrekt und rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, und zwar sowohl in Bezug auf den Antrag auf den Zuschuss als auch auf die Installation.
Wenn die für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Daten der Megawatt Projects B.V. nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, hat die Megawatt Projects B.V. das Recht, die Erfüllung des Vertrags auszusetzen und/oder dem Kunden die durch die Verzögerung entstandenen Kosten gemäß den mit dem Kunden vereinbarten Tarifen oder, in Ermangelung dessen, den Tarifen gemäß den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen. 5.3: Die Megawatt Projects B.V. lässt die Installation von qualifizierten Elektrikern durchführen. 5.4: Die von der Megawatt Projects B.V. beauftragten Elektriker stützen sich bei der Installation auf die von der Megawatt Projects B.V. durchgeführte Sichtprüfung des Standorts, an dem die PV-Anlage angebracht werden soll.
Wenn die bei der Installation vorgefundene Situation unerwartet von der Situation abweicht, wie sie sich bei der Sichtprüfung darstellte, werden sich die Megawatt Projects B.V. und der Kunde gemäß Artikel 8 über die Behandlung der sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten beraten. 5.5: Die Megawatt Projects B.V. haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die sich daraus ergeben, dass die Megawatt Projects B.V. sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden verlassen hat, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit war ihr bekannt oder hätte ihr bekannt sein müssen. 5.6: Der Kunde garantiert, dass der Standort, an dem die PV-Anlage installiert werden soll, asbestfrei ist. 5.7: Der Kunde sorgt dafür, dass der Ort der Installation frei von Hindernissen ist, die den Fortschritt der Installation beeinträchtigen könnten.
A rtikel 6 Ausführungsfrist 6.1: Die Installation findet in Absprache mit dem Kunden an dem vom Kunden bei Abschluss des Vertrags gemäß Artikel 4.4 angegebenen Ort statt. 6.2: Der Installationstermin ist nicht Bestandteil der Verträge, der Termin ist keine Frist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Megawatt Projects B.V. ist erst dann in Verzug, wenn sie nach Ablauf der vorgenannten Frist schriftlich in Verzug gesetzt wurde und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wurde, die ungenutzt verstrichen ist.
A rtikel 7 Änderungen an den zu liefernden Produkten 7.1: Die Megawatt Projects B.V. ist berechtigt, eine von der Vereinbarung abweichende Ware zu liefern, wenn es sich um Änderungen an der zu liefernden PV-Anlage handelt, die erforderlich sind, um den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, oder wenn es sich um geringfügige Änderungen an der Ware handelt, die eine Verbesserung darstellen, dies alles nach dem Ermessen der Megawatt Projects B.V.Artikel 8 Änderungen am Vertrag 8.1:
Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag unverzüglich und in gegenseitiger Absprache entsprechend ändern. 8.2: Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten auswirken. Die Megawatt Projects B.V. wird den Kunden hiervon so schnell wie möglich in Kenntnis setzen.
Die Megawatt Projects B.V. übernimmt keine Haftung für eventuelle Folgeschäden, die der Kunde erleiden könnte. 8.3: Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen hat, wird die Megawatt Projects B.V. den Kunden im Voraus informieren.
Die Megawatt Projects B.V. wird angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages zu einer Überschreitung des ausgegebenen Preises führt.
A rtikel 9 Vertraulichkeit 9.1: Die Megawatt Projects B.V. ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages vom Kunden erhalten hat, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt.
A rtikel 10 Geistiges Eigentum 10.1: Die Beratung des Kunden durch die Megawatt Projects B.V. in Bezug auf eine für den Kunden optimale PV-Anlage, die in einem Angebot enthalten sein kann oder nicht, liegt im Ermessen der Megawatt Projects B.V.. Der Kunde kann hieraus keine Rechte ableiten. 10.2: Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 9 dieser Bedingungen behält sich die Megawatt Projects B.V. die Rechte und Befugnisse vor, die ihr nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. 10.3: Alle von der Megawatt Projects B.V. zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie z.B. Angebote und Ratschläge, sind ausschließlich für die Verwendung durch den Kunden im Rahmen des Vertrags bestimmt und dürfen vom Kunden ohne vorherige Zustimmung der Megawatt Projects B.V. nicht vervielfältigt, weitergegeben oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden. 10.4 Die Megawatt Projects B.V. behält sich außerdem das Recht vor, die bei der Ausführung der Arbeiten gewonnenen Kenntnisse für andere Zwecke als die Ausführung des Vertrags zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
A rtikel 11 Materialgarantie 11.1: Die Megawatt Projects B.V. garantiert, dass die Solarmodule der PV-Anlage ab dem Zeitpunkt der Installation frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern sind, und zwar gemäß den Garantiebedingungen der Herstellergarantie.
Megawatt Projects B.V. garantiert, dass der Wechselrichter der PV-Anlage ab dem Zeitpunkt der Installation frei von Konstruktions-, Material- und Herstellungsfehlern ist, in Übereinstimmung mit den Garantiebedingungen gemäß der Herstellergarantie.
Die Gewährleistungsfrist für Arbeiten beträgt 5 Jahre, es sei denn, der Mangel ist keine direkte Folge der gelieferten Arbeiten. 11.2: Der Kunde muss äußerlich sichtbare Mängel innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich bei Megawatt Projects B.V. melden. 11.3: Im Falle eines Garantieanspruchs muss der Kunde die Originalrechnung vorlegen. 11
.4: Jeglicher Anspruch auf Gewährleistung erlischt, wenn (i) die von der Megawatt Projects B.V. gegebenen Anweisungen für Lagerung, Aufstellung, Prüfung, Installation, Montage, Inspektion, Wartung und/oder Gebrauch nicht genau befolgt wurden, (ii) der Kaufgegenstand unsachgemäß verwendet wurde, (iii) der Kunde oder nicht von der Megawatt Projects B.V. ohne schriftliche Genehmigung der Megawatt Projects B.V. Arbeiten durchgeführt haben und/oder (iv) der Kunde die sich für ihn aus dem zugrunde liegenden Vertrag ergebenden Verpflichtungen gegenüber der Megawatt Projects B.V. nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt. 11.5: Wenn die in Absatz 1 genannte Garantie gilt und die Sache einen Mangel aufweist, ist die Megawatt Projects B.V. verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen, nachdem der Kunde ihr den Mangel schriftlich mitgeteilt hat, den Mangel zu beheben oder einen konkreten Vorschlag zur Behebung des Mangels zu machen. 11.6: Die Megawatt Projects B.V. kann die Sache ersetzen, wenn die Nachbesserung auf Einwände stößt.
11.7: Der Kunde kann nur dann den Ersatz der Sache oder die Auflösung des Kaufvertrags verlangen, wenn: Megawatt Projects B.V. zweimal versucht hat, denselben Mangel zu beheben, diese Versuche erfolglos waren und der Mangel so schwerwiegend ist, dass er den Ersatz oder die Auflösung rechtfertigt, oder die Sache so mangelhaft ist oder war, dass sie nicht dem Vertrag entspricht, es sei denn, die Abweichung vom Vereinbarten rechtfertigt angesichts ihrer geringen Bedeutung nicht die Auflösung. 11.8: Die Reparatur und/oder der Austausch (eines Teils) der PV-Anlage führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiezeit. 11.9: Für Mängel, die unter die Garantie fallen und später als sechs Monate nach der Installation auftreten, muss der Kunde beweisen, dass der Mangel innerhalb der Garantiezeit aufgetreten ist. 11.10: Der Kunde hat keinen Anspruch auf Garantie, wenn die Installation oder Wartung der PV-Anlage nicht von einem von Megawatt Projects B.V. beauftragten Elektriker durchgeführt wurde. 11.11: Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Feuer, Diebstahl oder Vandalismus, Blitzschlag, Tiere, extreme Wetterbedingungen wie Hagel (mit einem Durchmesser von
> 25 mm und mit einer durchschnittlichen Aufprallgeschwindigkeit von mehr als 23 m/s), Windböen/Wirbelstürme/Sandstürme, Kontakt mit chemischen Gasen oder Flüssigkeiten, Verwendung von anderen als den von Megawatt Projects B.V. empfohlenen Materialien und Formveränderungen des Objekts, an dem die PV-Anlage befestigt ist.
A rtikel 12 Garantiefunktionalität langfristig 12.1: Die Megawatt Projects B.V. garantiert die Leistung der PV-Anlage für 90% der ursprünglichen Leistung für 10 Jahre und für 80% für 25 Jahre, vorausgesetzt, die PV-Anlage wird gemäß den Anweisungen der Megawatt Projects B.V. gewartet und bleibt frei von Schatten.
Der Austausch der PV-Anlage geht zu Lasten des Kunden. 12.2: Der Wechselrichter der PV-Anlage hat eine erwartete Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren. Der Austausch des Wechselrichters geht zu Lasten des Kunden.
A rtikel 13 Zahlung 13.1: Die Zahlung erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen.
13.2: Die Zahlung erfolgt durch Überweisung des geschuldeten Betrags an NL60SWNB2057796524 auf den Namen von Megawatt Projects B.V. in Echt. 13.3: Wenn der Vertrag gemäß Artikel 4.4 aufgelöst wird, wird die Megawatt Projects B.V. die bereits vom Kunden erhaltene Zahlung unverzüglich zurückzahlen. 13.4: Nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum befindet sich der Kunde in Verzug; der Kunde schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs Zinsen in Höhe von 8 % pro Jahr auf den geschuldeten Betrag. 13.5: Im Falle der Liquidation, des Konkurses oder der Zahlungseinstellung des Kunden oder wenn für den Kunden die Anwendung des Umschuldungsprogramms erklärt wird, werden die Verpflichtungen des Kunden sofort fällig und zahlbar. 13.6: Alle von der Megawatt Projects B.V. gelieferten Sachen bleiben Eigentum der Megawatt Projects B.V. bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen, die die Megawatt Projects B.V. im Zusammenhang mit dem Vertrag gegenüber dem Kunden geltend machen kann, einschließlich Schadensersatz, Kosten und gegebenenfalls Zinsen. 13.7: Das Risiko für die von der Megawatt Projects B.V. gelieferten Sachen liegt ab dem Zeitpunkt der Lieferung dieser Sachen an den Kunden beim Kunden. 13.8: Der Eigentumsübergang der PV-Anlage erfolgt nach der Installation und nach der Abschlusszahlung.
A rtikel 14 Haftung 14.1: Für Mängel an den gelieferten Sachen gilt die in Artikel 11 und 12 dieser Bedingungen beschriebene Garantie. 14.2: Die Haftung der Megawatt Projects B.V. im Zusammenhang mit etwaigen Mängeln an den von ihr gelieferten Sachen beschränkt sich auf die Einhaltung der in Artikel 11 und 12 beschriebenen Garantie. 14.3: Die Megawatt Projects B.V. haftet niemals für Ersatz oder zusätzlichen Schadenersatz, es sei denn, der erlittene Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Megawatt Projects B.V. oder von ihr beauftragter Dritter verursacht. In allen Fällen, in denen die Megawatt Projects B.V. zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist, übersteigt dieser Schadenersatz nach ihrem Ermessen niemals entweder den Rechnungswert der gelieferten Waren (wenn der Schaden den Rechnungswert nicht übersteigt), durch die oder im Zusammenhang mit denen der Schaden verursacht wurde, oder, wenn der Schaden durch eine Versicherungspolice der Megawatt Projects B.V. gedeckt ist, den vom Versicherer in dieser Angelegenheit tatsächlich ausgezahlten Betrag.
14.4: Die Megawatt Projects B.V. haftet niemals für indirekte Schäden/Folgeschäden, die sich aus der Beschädigung von Sachen ergeben. 14.5: Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit der Megawatt Projects B.V. oder ihrer Geschäftsführung zurückzuführen ist. 14.6: Die Megawatt Projects B.V. lehnt ausdrücklich jede Haftung ab, wenn die Installation und/oder Wartung der PV-Anlage nicht über einen von der Megawatt Projects B.V. beauftragten Installateur erfolgt ist. 14.7: Die Website der Megawatt Projects B.V. enthält Dateien, die nur zu Informationszwecken dienen. Die Megawatt Projects B.V. übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieses Materials, unabhängig davon, ob das Material von der Megawatt Projects B.V. oder von Dritten stammt, und übernimmt keine Haftung für den Inhalt ihrer Website.
Die auf der Website veröffentlichten Berechnungsbeispiele dienen lediglich als Beispiele und es können daraus keine Garantien oder sonstigen Rechte abgeleitet werden.
A rtikel 15 Höhere Gewalt 15.1: Unter höherer Gewalt sind Umstände zu verstehen, die die Erfüllung der Verpflichtung verhindern und die der Megawatt Projects B.V. nicht zuzurechnen sind.
Darunter fallen (wenn und soweit diese Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder unangemessen erschweren) unvorhersehbare Stockungen bei Lieferanten oder anderen Dritten, von denen die Megawatt Projects B.V. bei der Lieferung und Installation der PV-Anlage abhängig ist. 15
.2: Die Megawatt Projects B.V. ist auch dann berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem die Megawatt Projects B.V. ihre Verpflichtung hätte erfüllen müssen. 15.3: Während der höheren Gewalt werden die Lieferung und andere Verpflichtungen der Megawatt Projects B.V. ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch die Megawatt Projects B.V. aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 2 Monate dauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zu Schadenersatz besteht. 15.4: Wenn die Megawatt Projects B.V. bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten Teil bzw. den lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu bezahlen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte Teil und/oder der lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
A rtikel 16 Anwendbares Recht 16.1: Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Dies gilt auch, wenn der Vertrag ganz oder teilweise im Ausland zu erfüllen ist und/oder der Kunde seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen. 16.2: Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden von dem zuständigen Gericht des Bezirksgerichts Limburg entschieden.
A rtikel 17 Schlussbestimmungen 17.1: Die Megawatt Projects B.V. hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen haben keine Auswirkungen auf bestehende Verträge.